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Hausordnung für das Veranstaltungsgelände des Schützen- & Heimatfestes Elgershausen

Mit dem Betreten des Geländes des Schützen- & Heimatfestes bestätigt der Besucher, dass er diese Hausordnung zur Kenntnis genommen hat und als für sich verbindlich anerkennt. Diese Hausordnung wird am Eingang des Festgeländes ausgehängt sowie auf der offiziellen Homepage des Veranstalters veröffentlicht und kann vor dem Betreten eingesehen werden. Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände des Schützen- & Heimatfestes aufhalten.

Ziel der Hausordnung ist es,
  • die Gefährdung oder Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern,
  • einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten sowie
  • das gesamte Gelände vor Beschädigung und Verunreinigung zu schützen.
Ein Verstoß dieser Hausordnung kann
  • mit Verweigerung des Zutritts zum Gelände,
  • durch einen Verweis vom gesamten Gelände ohne Entschädigung für die Eintrittskarte,
  • durch eine Aussprache eines Hausverbotes GEAHNDET WERDEN.
Der Förderverein der Leichenbrüderschaft Elgershausen 1620 e.V. ist nur für eigene Inhalte verantwortlich und distanziert sich von jeglichen Inhalten, Aussagen und Aktionen Dritter.

Allgemeine Aufenthaltsbestimmungen
  1. Alle Gäste, Lieferanten und Mitarbeiter willigen mit dem Betreten des Festgeländes ohne Anspruch auf Vergütung ein, dass im Zusammenhang mit der Veranstaltung Bildaufnahmen von ihrer Person angefertigt, vervielfältigt und verbreitet sowie für eigene Zwecke des Veranstalters genutzt werden dürfen. Dies geschieht im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und kann den gesonderten Datenschutzhinweisen zu Fotos gem. Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung entnommen werden. Im Einzelnen bedeutet dies Für PR-, redaktionelle und werbliche Zwecke in Publikationen, Printmedien, auf Plakaten und Anzeigen sowie im Internet. Dies gilt auch für minderjährige Perosnen, die in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertreter oder erziehungsbeauftragten Personen die Veranstaltung besuchen. Diese Einwilligungen gelten zeitlich und räumlich unbeschränkt. Der Einsatz von Kameras und Aufnahmegeräten ist nur den berechtigten Personen gestattet.
  2. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen und nicht zulässige Gegenstände nach eigenem Ermessen für die Dauer der Veranstaltung einzuziehen.
  3. Besuchern, Gästen oder sonstigen Personen kann der Zutritt verweigert werden, wenn behördliche Anordnungen oder die Sicherheit der Veranstaltung, z.B. wegen Überfüllung, entgegenstehen.
  4. Das Mitführen und Benutzen von gefährlichen, sperrigen oder als Wurfgeschoss geeigneten Gegenständen wie Flaschen, Dosen, Waffen (jeder Art) und dergleichen sowie von FCKW-haltigen Gasflaschen auf dem gesamten Gelände verboten ist.
  5. 5. Das Mitbringen von Cannabis in jeglicher Form, wie Marihuana, Haschisch oder sonstige THC-haltige Produkte, ist auf dem gesamten Gelände verboten. Es gilt ein generelles Konsumverbot.
  6. Der Verkauf und Konsum von Betäubungsmitteln und Arzneimitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sowie anderer verbotener Substanzen ist auf dem Festgelände ausdrücklich untersagt. Das Einlasspersonal ist angewiesen, dies zu kontrollieren und sowohl gefährliche Gegenstände nach Ziffer 4 als auch Betäubungsmittel nach dem BtMG einzuziehen bzw. die mitführende Person der Polizei zu übergeben.
  7. Das Mitbringen von Speisen und Getränken (insbesondere von alkoholischen Getränken) ist nicht gestattet. Auch für gekaufte Speisen und Getränke ist Sorge zu tragen.
  8. Besucher, Gäste, Veranstalter oder sonstige Personen, die nicht bereit sind, verbotene Gegenstände außerhalb des Veranstaltungsgeländes abzulegen oder dem Sicherheitspersonal zu übergeben, werden nicht eingelassen und vom Veranstaltungsgelände verwiesen. Eine Rückerstattung des Eintrittsgeldes erfolgt nicht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für eingezogene Gegenstände keine Haftung übernommen wird.
  9. Im Interesse aller Gäste behalten wir uns vor, stark alkoholisierten und/oder betrunkenen und/oder erkennbar aggressiven Personen den Einlass zu verwehren bzw. sie vom Veranstaltungsgelände zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht in diesem Fall nicht.
  10. Das Inventar, die Einrichtungen und die Bausubstanz sind während der gesamten Veranstaltung pfleglich zu behandeln. Beschädigungen sind unverzüglich zu melden. Für vorsätzlich herbeigeführte Sach- und Personenschäden wird der Verursacher haftbar gemacht.
  11. Auf dem gesamten Festgelände ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
  12. Im gesamten Festzelt gilt ein generelles Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten.
  13. Das vorsätzliche Beschmieren von Wänden, Türen oder anderen Gegenständen ist verboten! Jeder Vorfall wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
  14. Jeder Besucher ist für seine Garderobe und persönliches Eigentum selbst verantwortlich. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände des Besuchers Ersatz zu leisten. Die Haftung ist ausgeschlossen.
  15. Bei Konzerten besteht aufgrund der hohen Lautstärke die Gefahr von Gehör- und Gesundheitsschäden. Es wird dringend empfohlen, bei lauten Veranstaltungen einen geeigneten Gehörschutz zu tragen. Rechtsansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.
  16. Alle Besucher achten auf ein respektvolles, friedliches und tolerantes Miteinander.
  17. Den Anordnungen des Hausrechtsinhabers und seiner Beauftragten und Hilfspersonen, des Ordnungsdienstes und ggf. der Einsatzkräfte (Rettung, Feuerwehr, Polizei) ist Folge zu leisten!
  18. Das Verteilen von Flugblättern und Handzetteln bedarf der Genehmigung des Veranstalters. Wer ohne Genehmigung Flugblätter oder Handzettel verteilt, hat ein Ordnungsgeld in Höhe von Euro 750,00 zu zahlen. Darüber hinaus hat die verteilende Person die Kosten für die Beseitigung und Reinigung der Räumlichkeiten und Flächen des Schützen- & Heimatfestes zu tragen. Ein sofortiges Hausverbot wird ausgesprochen.
  19. Unerlaubte Werbemittel und deren Zurschaustellung sind auf der Veranstaltung und im Umfeld der Veranstaltung verboten. Dies gilt z.B. für Transparente oder andere Werbemittel, die eindeutig einem Unternehmen oder einer Veranstaltung zugeordnet werden können. Davon ausgenommen ist das Tragen bestimmter Marken durch einzelne Personen.
  20. Organisierte Demonstrationen jeglicher Art sind auf dem Gelände des Schützen- & Heimatfestes untersagt.
  21. Wird auf dem Gelände des Schützen- & Heimatfestes eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen, von der der Veranstalter Kenntnis erlangt, wird ausnahmslos sofort die Polizei hinzugezogen und ggf. Strafanzeige erstattet. Der Täter erhält Hausverbot.
  22. Schadenersatzansprüche für Schäden, die auf die Nichtbeachtung der baulichen Gegebenheiten und Besonderheiten des Geländes des Schützen- & Heimatfestes zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
  23. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung haftet der Zuwiderhandelnde für alle daraus entstehenden Schäden. Ansprüche Dritter gegen eine Person, die als Gast oder Mitarbeiter an der Veranstaltung teilgenommen hat, werden direkt geltend gemacht und durchgesetzt.
Geltung: Die Hausordnung gilt nur für das Schützen- & Heimatfest an allen Veranstaltungstagen einschließlich der Auf- und Abbautage auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und den dazugehörigen Räumlichkeiten (Hirtenstraße 45, 34270 Schauenburg).

Durchsetzung: Das Hausrecht in Verbindung mit der Durchsetzung der Hausordnung wird durch den Vorstand des Fördervereins der Leichenbrüderschaft Elgershausen 1620 e.V. und in dessen Vertretung durch den Festausschuss bzw. durch vertretungsberechtigte Dritte ausgeübt, die durch die getragene Kleidung und Ausweise deutlich erkennbar sind. In Konfliktfällen ist der Förderverein der Leichenbrüderschaft Elgershausen 1620 e.V. oder ein vertretungsberechtigter Dritter einzuschalten.

Wirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Änderungen und Abweichungen von dieser Hausordnung bedürfen der Schriftform. Die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zum Schutz von Leib und Leben sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, bleiben unberührt.

Stand: 21.04.2024