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Teilnahmebedingungen zum Festumzug
des Schützen- & Heimatfestes Elgershausen

 
1. Grundlagen

  1. Den allgemeinen Teilnahmebedingungen liegen die ordnungs- und polizeirechtlichen Auflagen zugrunde und sind bindend für die Teilnahme am Festumzug. Veranstalter des Festumzuges ist der Förderverein der Leichenbrüderschaft Elgershausen 1620 e. V., im folgenden „Veranstalter“ genannt.
  2. Die Teilnahme am Festzug, ob zu Fuß oder motorisiert, erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung des Veranstalters für Personen- und/oder Sachschäden ist ausgeschlossen. Die teilnehmenden Vereine/Gruppen/Unternehmen/Parteien stellen sicher, dass der traditionelle Charakter des Festumzuges erhalten bleibt.
  3. Zur Sicherung der ordnungsgemäßen Durchführung des Festumzuges werden Ordner vom Veranstalter gestellt. Etwaigen Anordnungen dieser Ordner, der Polizei- und Einsatzkräfteind umgehend Folge zu leisten. Gruppen/Wagen/Fahrzeuge, die sich nicht an die Teilnahmebedingungen halten, können umgehend von der weiteren Teilnahme am Festumzug ausgeschlossen werden.
  4. Neben diesen Teilnahmebedingungen sind die Zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (2. StVR-AusnahmeVO) und das Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen zu beachten.

2. Fahrzeuge/Sicherheitsvorkehrungen

  1. Die Teilnahme mit einem Fahrzeug muss schriftlich beim Veranstalter angemeldet werden. Um die Verkehrssicherheit nach StVO zu gewährleisten, müssen alle Aufbauten und Wagendekorationen sicher am Fahrzeug angebracht sein.
  2. Es dürfen nur Fahrzeuge teilnehmen, die auch zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Die maximale, zulässige Wagenhöhe (vom Boden bis höchsten Punkt der Aufbauten) beträgt 4,00 m , die maximale Breite 2,55 m.
  3. Wenn durch Um-, Auf- und/oder Erweiterungsbauten die zugelassenen Maße und Gewichte von Fahrzeugen und Anhängern überschritten werden, die Verkehrssicherheit in sonstiger Weise tangiert wird oder wenn Fahrzeuge und/oder Anhänger wesentlich verändert werden, ist ein TÜV-Gutachten erforderlich.
  4. Fahrzeuge, die Personen befördern, müssen mit sicheren Stehflächen, Haltevorrichtungen und Geländern ausgestattet sein. Hier gilt eine Mindesthöhe der Brüstung von 1 Meter einzuhalten. Auf Fahrzeugdächern, Trittbrettern usw. sowie auf Zugverbindungen dürfen sich keine Personen aufhalten.
  5. Die Fahrer/innen müssen volljährig und im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sein. Der Konsum von Alkohol ist verboten. Bei Wagenanmeldung ist eine Kopie der Fahrerlaubnis des Fahrers/der Fahrerin bis spätestens vor dem Festumzug beim Veranstalter einzureichen.
  6. Der/Die im Anmeldeformular aufgerührte Ansprechpartner/in ist hauptverantwortliche Person, im Folgenden „Verantwortlicher“ genannt, für den jeweiligen Beitrag. Diese/r Verantwortliche muss über Mobilfunk erreichbar sein und ist verantwortlich für die Sicherheit des gesamten Wagens, sowie der Bereiche rund um den Wagen. Bei auftretenden Problemen, insbesondere bei Ausfall des Festzugbeitrages, muss dieser/diese umgehend den Veranstalter informieren.
  7. Jeder Festbeitrag ist verpflichtet, seinen Wagen während der gesamten Dauer des Festumzuges zu sichern. Bei Einzelfahrzeugen sollten 4 Personen als Begleitpersonen zur seitlichen Fahrzeugsicherung eingeplant werden. Bei Anhängern sollten pro Achse zwei zusätzliche Personen eingesetzt werden.

3. Beitragsgestaltung

  1. Der Konsum von Alkohol soll in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden. Zur Einhaltung ist der/die Verantwortliche des jeweiligen Beitrags angehalten.
  2. Das Ausschenken alkoholhaltiger Getränke, auch Mischgetränke, an Jugendliche unter 16 Jahren,  Zurschaustellung sexueller Handlungen sowie sonstige jugendgefährdende Handlungen sind zu unterlassen.
  3. Die Lautstärke der Beschallungsanlagen darf die zulässigen Höchstwerte nicht überschreiten.
  4. Die Verwendung von Druckluftkanonen ist verboten.

4. Platzierung und Aufstellung

  1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Abfolge der Aufstellung des Festumzuges auch nach Veröffentlichung zu ändern. Die einzelnen Beiträge erhalten keine Garantie für Ihre Platzierung.
  2. Die teilnehmenden Vereine/Gruppen/Unternehmen/Parteien erhalten eine Aufstellungsnummer, bei der sie sich am Pfingstsonntag bis 13:30 Uhr eingefunden haben müssen. Diese Aufstellungsnummern sind als Markierung auf dem Asphalt erkennbar. Die vom Veranstalter gestellten Ordner können hier unterstützend wirken.
  3. Bei der Aufstellung zum Festumzug und den dort erforderlichen Rangiermaßnahmen dürfen sich keine Personen auf der Ladefläche eines LKW befinden

5. Prämierung

  1. Die 5 besten Umzugsbeiträge werden mit einem Geldpreis prämiert.
  2. Die Gewinner werden am Pfingstsonntagnachmittag öffentlich durch den Veranstalter im Festzelt bekanntgegeben.

Stand: 19.04.2018