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Hausordnung für das Veranstaltungsgelände
des Schützen- & Heimatfestes Elgershausen

 

Mit dem Betreten des Geländes des Schützen- & Heimatfestes bestätigt der Besucher die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung als für sie verbindlich. Diese Hausordnung hängt am Eingang des Festplatzes aus sowie ist auf der offiziellen Webseite des Veranstalters veröffentlicht und kann vor dem Zugang eingesehen werden. Die Hausordnung ist für jedermann gültig, der sich auf dem Gelände des Schützen- & Heimatfestes aufhält.

 

Ziel der Hausordnung ist es,

  • die Gefährdung oder Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern,
  • einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten sowie
  • das gesamte Gelände vor Beschädigung und Verunreinigung zu schützen.


Ein Verstoß dieser Hausordnung kann

  • mit Verweigerung des Zutritts zum Gelände,
  • durch einen Verweis vom gesamten Gelände ohne Entschädigung für die Eintrittskarte,
  • durch eine Aussprache eines Hausverbotes GEAHNDET WERDEN.

Der Förderverein der Leichenbrüderschaft Elgershausen 1620 e.V. ist nur für eigene Inhalte verantwortlich und distanziert sich von jeglichen Inhalten, Aussagen und Aktionen Dritter.


Allgemeine Aufenthaltsbestimmungen

  1. Alle Gäste, Zulieferer und Mitarbeiter willigen mit Betreten des Festplatzes ohne Anspruch auf Vergütung ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen seiner Person erstellen, vervielfältigen und senden sowie zu Eigenzwecken des Veranstalters nutzen zu lassen. Dies erfolgt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und kann der gesonderten Datenschutzinformationen zu Fotos gemäß Art. 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung entnommen werden. Im genauen heißt dies: für PR, redaktionelle und werbliche Zwecke in Publikationen, Printmedien, auf Plakaten und Anzeigen sowie im Internet. Diese Bestimmung gilt gleichsam bei minderjährigen Zuschauern, die in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertreter oder erziehungsbeauftragten Personen die Veranstaltung besuchen. Diese Einwilligungen erfolgen zeitlich und räumlich unbeschränkt. Das Nutzen von Kameras und Mitschnittgeräten ist nur den genehmigten Personen gestattet.
  2. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen und nicht zulässige Gegenstände nach eigenem Ermessen für die Dauer der Veranstaltung einzuziehen.
  3. Besucher, Gäste oder sonstigen Personen kann der Zutritt verweigert werden, wenn behördliche Auflagen oder die Sicherheit der Veranstaltung, zum Beispiel wegen Überfüllung, dem Zutritt entgegenstehen.
  4. Es ist nicht zulässig, gefährliche, sperrige oder als Wurfgeschoss geeignete Gegenstände auf das gesamte Gelände zu bringen, wie zum Beispiel Flaschen, Büchsen, Waffen (jeglicher Art) und ähnliches oder FCKW-haltige Gasdruckflaschen mitzuführen und zu benutzen.
  5. Besucher, Gäste, Veranstalter oder sonstige Personen, die nicht bereit sind, nicht zulässige Gegenstände außerhalb des Veranstaltungsbereiches zu deponieren oder dem Sicherheitspersonal auszuhändigen, werden nicht eingelassen und vom Veranstaltungsbereich verwiesen. Eine Rückerstattung des Eintrittsgeldes erfolgt nicht.
  6. Es ist nicht zulässig, Speisen und Getränken (insbesondere alkoholhaltige Getränke) mitzubringen. Des Weiteren ist auf die erworbenen Getränke und Speisen selbst zu achten.
  7. Das Inventar, die Ausstattung sowie die eigentliche bauliche Substanz sind auf der gesamten Veranstaltung pfleglich zu behandeln. Beschädigungen sind sofort zu melden. Für vorsätzlich herbeigeführte Sach- oder Personenschäden wird der Verursacher verantwortlich gemacht.
  8. Auf dem Festgelände ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Müll ist in die entsprechenden dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. Dieses Gebot gilt ebenfalls für das Gelände und alle Räumlichkeiten in unmittelbarer Festnähe.
  9. Im kompletten Festzelt gilt ein generelles Rauchverbot. Dies schließt E-Zigaretten mit ein.
  10. Das vorsätzliche Beschmieren von Wänden oder Türen oder sonstigen Gegenständen ist verboten! Ausnahmslos jeder Vorfall wird zur Anzeige gebracht.
  11. Für persönliches Eigentum der Besucher (z.B. Garderobe, Schirme, Mobiltelefone, Smartwatches o.ä.) wird keine Haftung übernommen. Für den Verlust oder die Beschädigung haftet der Veranstalter nicht.
  12. Alle Besucher achten auf ein respektvolles, friedliches und tolerantes Miteinander.
  13. Den Anweisungen des Inhabers des Hausrechts und deren Vertretern und Hilfspersonen, dem Ordnungsdienst und gegebenenfalls Einsatzkräften (Rettung, Feuerwehr, Polizei) ist Folge zu leisten!
  14. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung haftet die zuwiderhandelnde Person für alle daraus entstandenen Schäden. Ansprüche Dritter gegen eine Person, die als Gast oder Mitarbeiter auf der Veranstaltung anwesend war, werden direkt geltend gemacht und durchgesetzt.
  15. Auf dem Festplatz ist der Verkauf und Konsum von Betäubungsmitteln und Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sowie anderen verbotenen Substanzen ausdrücklich verboten. Die Einlasskräfte sind angewiesen, dies zu kontrollieren und sowohl gefährliche Gegenstände gemäß Ziffer 1 als auch Betäubungsmittel nach BtMG einzuziehen bzw. die mitführende Person der Polizei zu übergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die eingezogenen Gegenstände keine Haftung übernommen wird.
  16. Im Interesse aller Gäste behalten wir uns das Recht vor, stark Alkoholisierten und/oder Berauschten und/oder erkennbar aggressiven Personen den Einlass zu verwehren bzw. sie des Veranstaltungsgeländes zu verweisen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.
  17. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern ist der Genehmigung des Veranstalters unterworfen. Wer ohne Erlaubnis Flugblätter oder Handzettel verteilt, wird zur Zahlung eines Verwarngeldes in Höhe von Euro 750,00 herangezogen. Darüber hinaus trägt die verteilende Person die Kosten für die Beseitigung und Reinigung der Räumlichkeiten und Flächen des Schützen- & Heimatfestes. Es erfolgt ein direktes Hausverbot.
  18. Unautorisierte Werbemittel und deren Zurschaustellung sind auf der Veranstaltung und um die Veranstaltung herum, zum Beispiel durch Transparente oder andere Werbemittel, welche eindeutig einem Unternehmen oder einer Veranstaltung zuzuordnen sind, verboten. Das Tragen bestimmter Marken durch vereinzelte Personen ist hiervon ausgenommen.
  19. Organisierte Demonstrationen jeglicher Art sind auf dem Gelände des Schützen- & Heimatfestes untersagt.
  20. Wird auf dem Gelände des Schützen- & Heimatfestes Elgershausen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen, von der der Veranstalter Kenntnis erlangt, wird unverzüglich und ohne Ausnahme die Polizei hinzugezogen und ggf. Strafanzeige erstattet. Der Täter erhält Hausverbot.
  21. Alle Gäste sind für ihre Garderobe selbst verantwortlich. Der Veranstalter ist nicht zum Ersatz verlorener oder beschädigter Gegenstände des Besuchers verpflichtet, soweit er/sie sie nicht zu vertreten hat.
  22. Bei Konzerten kann aufgrund hoher Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Es wird dringend empfohlen, bei lauten Veranstaltungen einen geeigneten Gehörschutz zu verwenden. Jegliche Rechtsansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.
  23. Schadenersatzansprüche für Schäden, die auf der Nichtbeachtung der baulichen Gegebenheiten und Besonderheit des Geländes vom Schützen- & Heimatfest Elgershausen beruhen, sind, außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.


Geltung:
 Die Hausordnung gilt lediglich zum Schützen- & Heimatfest Elgershausen an allen Veranstaltungstagen inklusive den Aufbau- und Abbautagen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und den dazugehörigen Räumlichkeiten.

Durchsetzung: Das mit der Durchsetzung der Hausordnung verbundene Hausrecht wird vom Förderverein der Leichenbrüderschaft Elgershausen 1620 e.V. und in seiner Vertretung vom Festausschuss bzw. dem Personal der Securityfirma, welches eindeutig durch die getragene Kleidung und Ausweise zu erkennen ist, durchgesetzt. In Konfliktfällen ist der Förderverein der Leichenbrüderschaft Elgershausen 1620 e.V. oder ein vertretungsberechtigter Dritter hinzuzuziehen, was betroffene Gäste/Personen in entsprechenden Situationen beim Securitypersonal geltend machen können.

Wirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen der Hausordnung unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Änderungen und Ausnahmen zu dieser Hausordnung bedürfen der Schriftform. Die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben hiervon unberührt.

Stand: 26.05.2022